Rechtsgutachten zum Thema Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Bezug auf die Rechtsdurchsetzung und die Fortentwicklung des Antidiskriminierungsrechts
Auftraggeber: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Veröffentlicht
- 29 November 2023
- Angebotsfrist
- 11 Januar 2024, 10:00
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Unterlagen
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- 052dfe72-6552-4aa2-8f0c-e880c7622d94-1
- Referenz
- 738e5431-fe75-4a99-818f-96a13bbeeafb
- Offizielle Quelle
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Beschreibung
Wer der Ansicht ist, wegen eines in § 1 AGG genannten Diskriminierungsgrundes benachteiligt worden zu sein, kann sich an die ADS wenden (§ 27 Abs. 1 AGG). Die ADS kann die ratsuchende Person über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen informieren (§ 27 Abs. 2 Nr. 1 AGG). Sie kann Beratung durch andere Stellen vermitteln (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 AGG) und sie kann eine gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstreben (§ 27 Abs. 2 Nr. 3 AGG). Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) befand das Mandat der ADS als zu eng gefasst. Es fehlten grundlegende Kompetenzen zur Unterstützung von Opfern und der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Evaluation des AGG aus dem Jahr 2016 attestierte eine Durchsetzungsschwäche des Antidiskriminierungsrechts infolge zahlreicher Barrieren auf dem Weg zum individuellen Rechtsschutz. Auch reichten die bestehenden Befugnisse der ADS zur Unterstützung im Bereich der Rechtsmobilisierung und Rechtsdurchsetzung nicht aus. Im europäischen Vergleich bleiben die Befugnisse der ADS im Bereich der Rechtsdurchsetzung hinter den Befugnissen anderer Gleichbehandlungs…
Zuschlagskriterien
- Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend. Für die Angebotswertung…
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · 052dfe72-6552-4aa2-8f0c-e880c7622d94-1 · 29 November 2023
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Häufig gestellte Fragen
- Bis wann kann ein Angebot für diese Ausschreibung eingereicht werden?
- Die Angebotsfrist endet am 11 Januar 2024, 10:00. Prüfen Sie die offizielle Quelle, da Termine geändert werden können.
- Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
- Die Vergabestelle ist Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Deutschland).
- Wie kann ich mich an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland beteiligen?
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