Drittabfertigungsberechtigung (DAB) Terminal, Vorfeld & Fracht am Flughafen Zürich
Auftraggeber: Flughafen Zürich AG
- Veröffentlicht
- 4 Oktober 2024
- Angebotsfrist
- 12 Dezember 2024, 12:00
- Erfüllungsort
- Zürich-Flughafen, CH040
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Bekanntmachungsnummer
- 4640-01
- Referenz
- 27216852-66cd-4f45-af9a-ab1ab2135e5c
- Offizielle Quelle
- Offizielle Quelle
CPV-Codes
- 79900000Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Beschreibung
Gestützt auf Art. 29b der Verordnung zur Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) und in Verbindung mit der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft (RL 96/67/EG) hat die Flughafen Zürich AG den Zugang zum Markt für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Zürich in ihrem Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 (BR) geregelt. Hierbei unterliegen die Gepäckabfertigung, die Vorfelddienste und die vorfeldseitige Fracht- und Postabfertigung dem beschränkten Marktzugang. Die Auswahl der Selbstabfertiger und Dienstleister in den beschränkten Bereichen erfolgt über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren. Die Auswahlentscheidung erfolgt durch die Flughafen Zürich AG. Die bis anhin bestehenden Abfertigungsberechtigungen für die beschränkten Bereiche laufen ersatzlos und ohne Verlängerungsoption am 30. November 2025 aus.
Amtliche Veröffentlichungen
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Häufig gestellte Fragen
- Bis wann kann ein Angebot für diese Ausschreibung eingereicht werden?
- Die Angebotsfrist endet am 12 Dezember 2024, 12:00. Prüfen Sie die offizielle Quelle, da Termine geändert werden können.
- Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
- Die Vergabestelle ist Flughafen Zürich AG (Schweiz).
- Wie kann ich mich an öffentlichen Ausschreibungen in der Schweiz beteiligen?
- Angebote werden über das offizielle Vergabeportal in der Schweiz eingereicht. El Vínculo hilft Ihnen, Ausschreibungen zu finden und ihre Unterlagen zu analysieren; die Angebotsabgabe erfolgt immer bei der offiziellen Quelle.
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