Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Buyer: Stadt Hamm
- Published
- 7 April 2026
- Procedure
- comp-tend
- Lots
- 1
- Notice number
- 00235002-2026
- Official source
- Official source
CPV codes
- 60112000Servicios de transporte por la vía pública
- 60140000Transporte no regular de pasajeros
Description
A. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich entgegen der Angabe unter Ziffer 2.1 um eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) i.V.m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) handelt. Soweit dort als Verfahrensart „Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)“ angegeben ist, erfolgte dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Direktvergabe" technisch nicht möglich war. B. Hinweis für eigenwirtschaftliche Anträge: Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Ein innerhalb dieser Frist gestellter Antrag ist nur genehmigungsfähig, wenn dem Antragsteller ein gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG eigenwirtschaftlicher Betrieb des Stadtverkehrs Hamm möglich ist. Nach der Rechtsprechung zählt hierbei die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den Genehmigungsanforderungen nach §…
Frequently asked questions
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