alle ausgelagerten Einrichtungen eines oder mehrerer Bundesländer in Österreich (als solche gelten öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 3 Bundesvergabegesetz 2006, die überwiegend von einem oder mehreren Bundesländern, direkt oder indirekt finanziert, kontrolliert oder geleitet werden, jedenfalls alle Einrichtungen die zu mehr als 50 % im Eigentum eines oder mehrerer Bundesländer stehen), sowie alle Sektorenauftraggeber gemäß §§ 164 und 165, alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH
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