Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend von jedem Bieter auszufüllen, zu unterschreiben und abzugeben. Eigeneerklärungen zum Nichtvorlegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind im Formular zur Eigenerklärung integriert und sind damit vorzulegen. Grenzübergreifendes Recht.
Referenz: DE3763650
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