Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Linien 303 und 304
Auftraggeber: Landratsamt Landshut
- Veröffentlicht
- 2 Juni 2024
- Erfüllungsort
- Kreisfreie Stadt Landshut und Landkreis Landshut, DE227
- Lose
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- 5334f6f971274434aa0ce9c101ba1a0d
- Offizielle Quelle
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CPV-Codes
- 60112000Servicios de transporte por la vía pública
Beschreibung
Der Landkreis Landshut beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde im Sinne des Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für die Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste im nördlichen und nordöstlichen Teil des Landkreises Landshut die Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (öDA) gemäß Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8a, 8b PBefG für die Zubestellung auf dem Busliniendienst der öffentlichen Regionalbuslinien 303 und 304. Die Unterlagen betreffend die Vorabbekanntmachung sind zu finden unter: www.landkreis-landshut.de. Es ist beabsichtigt, die Zubestellung der Verkehrsleistung direkt an den konzessionsinnehabenden Verkehrsunternehmer der Buslinien 303 und 304 zu vergeben. Hierzu wird im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) die Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht.
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · 5334f6f971274434aa0ce9c101ba1a0d · 2 Juni 2024
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Häufig gestellte Fragen
- Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
- Die Vergabestelle ist Landratsamt Landshut (Deutschland).
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