Versorgungsvertrag gem. § 14 ApoG
Auftraggeber: Kreis Paderborn
- Veröffentlicht
- 14 März 2024
- Angebotsfrist
- 9 April 2024, 10:00
- Erfüllungsort
- 33142 Büren, Ahden, DEA
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Unterlagen
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- 21740480-1
- Offizielle Quelle
- Offizielle Quelle
CPV-Codes
- 50
- 51
- 55
- 66
- 70
- 71
- 75
- 77
Beschreibung
Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW sind gem. § 6 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes. Der Kreis Paderborn führt diesen -mit Ausnahme des Stadtgebietes Paderborn- selber durch. Insoweit steht er hinsichtlich der Arzneimittelversorgung den Krankenhäusern gleich (§ 14 Abs. 8 S. 2 Nr.1 ApoG). Um permanent für den Rettungsdienst eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Notfallpatienten mit Arzneimitteln sicherzustellen, bedarf er der Unterstützung durch eine Apotheke. Aus diesem Grund soll ein Versorgungsvertrag gem. § 14 Abs. 4, 5 ApoG mit dem Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 1 Abs. 2 oder nach den Gesetzen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden nur noch ?Apotheke?) für die Rettungswachen mit den angeschlossenen Notarztsystemen des Kreises Paderborn geschlossen werden (im Folgenden nur noch ?Versorgungsvertrag?). Versorgungsvertrag gem. § 14 ApoG
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · 21740480-1 · 14 März 2024
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Häufig gestellte Fragen
- Bis wann kann ein Angebot für diese Ausschreibung eingereicht werden?
- Die Angebotsfrist endet am 9 April 2024, 10:00. Prüfen Sie die offizielle Quelle, da Termine geändert werden können.
- Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
- Die Vergabestelle ist Kreis Paderborn (Deutschland).
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