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Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit Brustprothesen

Auftraggeber: AOK Sachsen - Anhalt

Veröffentlicht
3 Dezember 2024
Lose
1
Unterlagen
1
Bekanntmachungsnummer
6af0c606d6b044ceaae069d3a7d68f7c
Offizielle Quelle
Offizielle Quelle

CPV-Codes

Beschreibung

Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, ab 01.01.2025 für die Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 37 - Brustprothesen einen Vertragsabschluss nach § 33 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 127 Abs. 1 und 2 SGB V abzuschließen. Inhalt des Vertrages sind alle im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten und im Versorgungszusammenhang erforderlichen Hilfsmittel unter Berücksichtigung der darin beschriebenen Qualitätsmindestanforderungen, inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Aufschlüsselung der Produktarten erfolgt gemäß Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V. Die Produktartbeschreibungen und Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zu entnehmen https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home . Die vom Vertrag umfassten Hilfsmittel sind nachstehend aufgeführt.

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