Vergebener Auftrag gemäß §30 (1) UVgO
Auftraggeber: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Ordnungsamt
- Veröffentlicht
- 17 September 2024
- Erfüllungsort
- 65183 Wiesbaden, DE7
- Lose
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- 22718140-1
- Offizielle Quelle
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Beschreibung
Die Ordnungsbehörde für das Leichenwesen der Landeshauptstadt Wiesbaden hat gemäß § 13 Abs. 3 und 4 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes Bestattungen zu veranlassen. Es handelt sich derzeit um insgesamt 120 beauftragte Bestattungen jährlich. Hiervon werden ca. 95 % von Amts wegen als Feuerbestattungen angeordnet. Die Leichen werden nach Beauftragung des Vertragsbestatters unverzüglich, somit in Ausnahmefällen auch nachts und am Wochenende, in das Krematorium überführt. Ziel der Ausschreibung ist die verbindliche Festlegung der Kosten für eine Kremation durch den Abschluss eines Vertrages. Nach Beauftragung ist die Kremation unverzüglich zu veranlassen. Ca. 130 Kremationen pro Jahr Vergebener Auftrag gemäß §30 (1) UVgO
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · 22718140-1 · 17 September 2024
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Häufig gestellte Fragen
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- Die Vergabestelle ist Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Ordnungsamt (Deutschland).
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