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Vergebener Auftrag gemäß §30 (1) UVgO

Auftraggeber: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Ordnungsamt

Veröffentlicht
17 September 2024
Erfüllungsort
65183 Wiesbaden, DE7
Lose
1
Bekanntmachungsnummer
22718140-1
Offizielle Quelle
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Beschreibung

Die Ordnungsbehörde für das Leichenwesen der Landeshauptstadt Wiesbaden hat gemäß § 13 Abs. 3 und 4 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes Bestattungen zu veranlassen. Es handelt sich derzeit um insgesamt 120 beauftragte Bestattungen jährlich. Hiervon werden ca. 95 % von Amts wegen als Feuerbestattungen angeordnet. Die Leichen werden nach Beauftragung des Vertragsbestatters unverzüglich, somit in Ausnahmefällen auch nachts und am Wochenende, in das Krematorium überführt. Ziel der Ausschreibung ist die verbindliche Festlegung der Kosten für eine Kremation durch den Abschluss eines Vertrages. Nach Beauftragung ist die Kremation unverzüglich zu veranlassen. Ca. 130 Kremationen pro Jahr Vergebener Auftrag gemäß §30 (1) UVgO

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Häufig gestellte Fragen

Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
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