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UM24330010 Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft (TV 2): Weiterentwicklung der elektron. Schnittstelle und der konkretisierenden Hinweise gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Nachweisverordnung

Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Veröffentlicht
3 Mai 2024
Angebotsfrist
4 Juni 2024, 10:00
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Unterlagen
1
Bekanntmachungsnummer
910444c8-c478-49f2-a40c-a0f7c9a6ebec-1
Referenz
5bc321b2-c85d-4bbd-846e-6e391e4f7022
Offizielle Quelle
Offizielle Quelle

Beschreibung

Seit dem 1.4.2010 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zur Dokumentation der Entsorgung gefährlicher Abfälle anzuwenden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV), die am 1.2.2007 in Kraft getreten ist und seit dem Jahr 2010 eine elektronische Abwicklung beziehungsweise Durchführung des Nachweisverfahrens und der Registerführung vorsieht. Die zur Führung der Nachweise Verpflichteten (Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Entsorger von gefährlichen Abfällen) sowie die zuständigen Behörden haben die zur Nachweisführung erforderlichen Erklärungen, Vermerke zum Fristablauf, Bestätigungen und Entscheidungen, Ausfertigungen, Ablichtungen, Anträge und Freistellungen als strukturierte Nachrichten unter Verwendung standardisierter Schnittstellen nach den Vorgaben der Anlage 3 der NachwV, jeweils unter Angabe des von ihnen eröffneten Empfangszugangs zu übermitteln. Um den Ablauf der elektronischen Kommunikation im Rahmen des eANV zu gewährleisten, ist die Auftraggeberin (AG’in), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), nac…

Zuschlagskriterien

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Häufig gestellte Fragen

Bis wann kann ein Angebot für diese Ausschreibung eingereicht werden?
Die Angebotsfrist endet am 4 Juni 2024, 10:00. Prüfen Sie die offizielle Quelle, da Termine geändert werden können.
Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
Die Vergabestelle ist Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Deutschland).
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