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Technische Unterstützung bei der Datenberichterstattung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2025/2026

Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle

Veröffentlicht
16 Juli 2025
Angebotsfrist
25 August 2025, 14:00
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Unterlagen
1
Bekanntmachungsnummer
6c2e3d72-4ae4-4d82-8774-8ef06173e060-1
Referenz
725363db-4e65-4303-bd7f-0235e2e09b63
Offizielle Quelle
Offizielle Quelle

Beschreibung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Zudem ist eine Zusammenfassung jedes Aktionsplans der Europäischen Kommission zu berichten. Mit der Verordnung (EU) 2019/1010 wurde die Europäische Kommission ermächtigt, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um eine obligatorische elektronische Datenablage für die Berichterstattung einzuführen. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2022 das Verfahren der Datenberichterstattung grundlegend neu geregelt. Die Europäische Umweltagentur hat mit dem Reportnet 3 eine entsprechende Datenablage eingerichtet, die umfangreiche Vorgaben zu Inhalten und Formaten der Datenberichterstattung beinhaltet. Dies betrifft auch die Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2024. In Deutschland werden Lärmaktionspläne von den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie dem Eisenbahn-Bundesamt erstellt und dem Umweltbundesamt im Rahmen der Datenberichterstattung übermittelt. Das Umweltbundesamt ist gemäß § 47d BImSchGm benannte Stelle und für die technische Berichterstattung nac…

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Häufig gestellte Fragen

Bis wann kann ein Angebot für diese Ausschreibung eingereicht werden?
Die Angebotsfrist endet am 25 August 2025, 14:00. Prüfen Sie die offizielle Quelle, da Termine geändert werden können.
Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
Die Vergabestelle ist Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle (Deutschland).
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