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Geschlossen Deutschland Dienstleistungen

Suchtberatung und -prävention

Auftraggeber: Kreis Herzogtum Lauenburg

Veröffentlicht
19 Januar 2024
Angebotsfrist
15 Februar 2024, 10:15
Erfüllungsort
DEF06
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Unterlagen
1
Bekanntmachungsnummer
9f7a9974d5fe44c697ec1ab038d73264
Referenz
99c03aaa-9d43-4183-b949-0a0615619158
Offizielle Quelle
Offizielle Quelle

CPV-Codes

Beschreibung

Die ambulante Suchthilfe ist eine Aufgabe gemäß §§ 4 ff. Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG), § 5 Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) und den entsprechenden Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sechstes Buch (SGB VI), Neuntes Buch (SGB IX) und dem Zwölften Buch (SGB XII) und wird von qualifizierten Trägern, insbesondere der freien Wohlfahrtspflege, im Auftrag des Kreises Herzogtum Lauenburg geleistet. Sie umfasst flächendeckend für den Kreis mit ca. 203.800 (Stand 30.09.2022) Einwohnern alle Formen stoffgebundener und –ungebundener Süchte. Die besondere dezentrale Struktur des Kreises mit dem bevölkerungsdichten, durch die Großstadtnähe zu Hamburg geprägten, südlichen Drittel des Kreises und den ländlich geprägten nördlichen zwei Dritteln ist zu berücksichtigen. Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 geschlossen. Die Zuwendung durch den Kreis Herzogtum Lauenburg dient der Finanzierung einer flächendeckenden Grundversorgung im Bereich Beratung und von Präventionsmaßnahmen. Der Kreistag hat am 07.12.2023 folgende Zuwendungen beschlossen: 2025 bis 2029 – je 415.400,00 Euro. Weiter…

Zuschlagskriterien

Amtliche Veröffentlichungen

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Häufig gestellte Fragen

Bis wann kann ein Angebot für diese Ausschreibung eingereicht werden?
Die Angebotsfrist endet am 15 Februar 2024, 10:15. Prüfen Sie die offizielle Quelle, da Termine geändert werden können.
Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
Die Vergabestelle ist Kreis Herzogtum Lauenburg (Deutschland).
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