Studie "Die Bekanntheit des Mindestlohns und Hintergründe für seine Nichteinhaltung"
Auftraggeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Veröffentlicht
- 17 Oktober 2023
- Angebotsfrist
- 7 November 2023, 12:00
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Unterlagen
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- 84325c96-3aba-4bd7-86c9-29366ec49c72-1
- Referenz
- 3d7d9fe2-5895-44a0-b927-bd1308e6952d
- Offizielle Quelle
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Beschreibung
Die Mindestlohnkommission ist nach dem Mindestlohngesetz für die regelmäßige Anpassung sowie die laufende Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns zuständig. Daher beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres fünften Berichts, der bis Juni 2025 vorzulegen ist, eine Reihe von Studien zu beauftragen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Im Rahmen einer repräsentativen Befragung von Beschäftigten soll der Bekanntheitsgrad des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ermittelt werden. Die Befragung soll zu zwei Zeitpunkten (1. und 4. Quartal 2024) mit jeweils 2.000 Erwerbstätigen (ohne Selbstständige und Auszubildende) im Alter von 18 bis 65 Jahre durchgeführt werden. Eine zusätzliche qualitative Nachbefragung von 18 Personen, die in der repräsentativen Befragung angegeben haben, weniger als den Mindestlohn zu verdienen, soll Aufschluss über die Gründe für die Nichteinhaltung des Mindestlohns geben.
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · 84325c96-3aba-4bd7-86c9-29366ec49c72-1 · 17 Oktober 2023
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Häufig gestellte Fragen
- Bis wann kann ein Angebot für diese Ausschreibung eingereicht werden?
- Die Angebotsfrist endet am 7 November 2023, 12:00. Prüfen Sie die offizielle Quelle, da Termine geändert werden können.
- Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
- Die Vergabestelle ist Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (Deutschland).
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