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Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

Veröffentlicht
17 Januar 2026
Angebotsfrist
24 Februar 2026, 06:00
Erfüllungsort
Bergisch Gladbach, DEA2B
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Unterlagen
1
Bekanntmachungsnummer
39975fe2544e43d7b45bee97eb2a1fc3
Referenz
7d960366-bfba-4eec-8d36-f21fae968bce
Offizielle Quelle
Offizielle Quelle

CPV-Codes

Beschreibung

Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC‐Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC‐Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG). Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC‐Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Be…

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Häufig gestellte Fragen

Bis wann kann ein Angebot für diese Ausschreibung eingereicht werden?
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Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
Die Vergabestelle ist Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (Deutschland).
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