Markterkundung über ein Mehrwegbecher-System mit Pfand
Auftraggeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Veröffentlicht
- 2 Juni 2025
- Erfüllungsort
- 53113 Bonn, Dahlmannstr. 4, DEA
- Verfahren
- Zusätzliche Informationen
- Lose
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- 23925254-1
- Offizielle Quelle
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Beschreibung
Das BMZ prüft derzeit die Einführung eines Mehrwegbecher-Systems mit Pfand und führt imZuge dessen eine Markterkundung durch. Hierbei handelt sich nicht um einVergabeverfahren! Es ist eine unverbindliche Informationsabfrage, die allein derMarkterkundung gemäß § 20 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) dient. Der öffentliche Auftraggeber erhält durch das Hilfsmittel der Markterkundung einenausreichend guten Überblick darüber, was der Markt für ihn bereithält. Des Weiteren dient es der Schätzung der jeweiligen Kosten, sodass die Grundlage für eine Ausschreibung geschaffen werden kann. Das vorliegende Markterkundungsverfahren grenzt sich damit zu einem ggf. nachfolgendenVergabeverfahren ab und ersetzt dieses nicht. Eine Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der Markterkundung nicht. Die Interessenten sind an ihreInteressenbekundung nicht gebunden.In diesem Rahmen wenden wir uns an alle Marktteilnehmer, die ein dennachfolgenden Voraussetzungen entsprechendes Mehrwegbecher-Pfandsystem anbieten können. Wir bitten Sie daher freundlich, uns über Ihr Pfandsytem zuinformieren. Bitte senden Sie uns bis zum 03.07.2025 entsprechende Informationenper E-Mail an: DezentraleVergabeID@bmz.bund.de V…
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · 23925254-1 · 2 Juni 2025
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Häufig gestellte Fragen
- Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
- Die Vergabestelle ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Deutschland).
- Wie kann ich mich an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland beteiligen?
- Angebote werden über das offizielle Vergabeportal von Deutschland eingereicht. El Vínculo hilft Ihnen, Ausschreibungen zu finden und ihre Unterlagen zu analysieren; die Angebotsabgabe erfolgt immer bei der offiziellen Quelle.
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