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Markterkundung: Klärschlammasche Phosphorrecycling ab 01.01.2029

Auftraggeber: Berliner Wasserbetriebe

Veröffentlicht
19 Mai 2024
Erfüllungsort
DE300
Lose
1
Bekanntmachungsnummer
4808d37a23ca48bda68ce28b6b4b91d5
Offizielle Quelle
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CPV-Codes

Beschreibung

Mit der Änderung der Klärschlammverordnung vom 02.10.2017 sind auch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) verpflichtet, spätestens ab dem 01.01.2029 den anfallenden Klärschlamm einer Phosphorrückgewinnung zuzuführen (§ 3 Abs. 1 AbfKlärV, der am 01. Januar 2029 in Kraft tritt). Die Klärschlämme der BWB werden alle in betriebseigenen Anlagen verbrannt. Dabei fallen ca. 33.500 t Asche an. Zur Entwicklung eines tragfähigen Konzepts für eine Phosphorrückgewinnung für die anfallenden Klärschlammaschen möchten die BWB eine Markterkundung nach § 28 Vergabeverordnung (VgV) durchführen. Es soll geklärt werden, ob und wenn ja, welche Möglichkeiten es für eine rechtskonforme Ascheentsorgung mit P-Rückgewinnung ab 01.01.2029 gibt. Das Markterkundungsverfahren wird ergebnisoffen durchgeführt und ist für beide Seiten unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung oder Berücksichtigung in dem später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren.

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