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Markterkundung / Interessenbekundung für die Beseitigung von Abfällen, die der Klasse 0 gemäß § 2 Nr. 6 der Deponieverordnung (DepV) zuzuordnen sind und für die Beseitigung von Abfällen - mit Ausnahme von Bodenaushub -, die der Klasse I gemäß § 2 Nr. 7 DepV zuzuordnen sind in einer Deponie.

Auftraggeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe

Veröffentlicht
31 August 2024
Geschätzter Auftragswert
0 €
Erfüllungsort
DE112
Verfahren
Sonstige
Lose
1
Unterlagen
1
Bekanntmachungsnummer
565ff1e41d8c47e0a40a91267f67be74
Referenz
b353ea70-7b80-4f7f-a75b-84a72a6ff5d8
Offizielle Quelle
Offizielle Quelle

CPV-Codes

Beschreibung

Der Landkreis Böblingen ist nach § 6 Abs. 1 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger i.S.v. § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG). Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Böblingen verpflichtet, die ihm als Abfälle zur Beseitigung überlassenen Abfälle unter Beachtung der sogenannten Abfallhierarchie nach § 6 Abs. 1 KrWG, insbesondere des Vorrangs der Verwertung, zu entsorgen (§ 20 Abs. 1 KrWG). Er ist verpflichtet, in seinem Abfallwirtschafts-konzept die Entsorgungssicherheit für mindestens 10 Jahre darzustellen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 LKreiWiG). Die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen (Eigenbetrieb) wahrgenommen. Zu den Abfällen zur Beseitigung, die dem Landkreis Böblingen als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden, gehören auch Abfälle, die einer Deponie der Klasse 0 gem. § 2 Nr. 6 DepV zu-zuordnen sind, und Abfälle, die einer Deponie der Klasse I gem. § 2 Nr. 7 DepV zuzuordnen sind. Ausgenommen von der Entsorgungs-pflicht des Landkreises Böblingen ist Bodenaushub, der Deponien der Klasse I nach …

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Häufig gestellte Fragen

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Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
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