Konzessionserteilung zum Betrieb von Spielbanken
Auftraggeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
- Veröffentlicht
- 19 Oktober 2025
- Erfüllungsort
- Kiel, DEF02
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren
- Lose
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- c0e25ef0a62f4a818154c625280573a7
- Referenz
- 3abaea97-5359-4745-8285-88ba50d44177
- Offizielle Quelle
- Offizielle Quelle
CPV-Codes
- 92351200Servicios de explotación de casinos
Beschreibung
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Spielbankgesetzes Schleswig-Holstein ("SpielbG SH") werden im Land Schleswig-Holstein öffentliche Spielbanken zugelassen. Die Errichtung und der Betrieb der öffentlichen Spielbanken bedarf dabei der Konzessionierung. Die beabsichtigte Konzessionserteilung ermöglicht den Betrieb von insgesamt nicht mehr als fünf Spielbanken in Schleswig-Holstein (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 SpielbG SH).
Zuschläge
| Zuschlag an | Betrag | Datum |
|---|---|---|
| Spielbank SH GmbH | — | — |
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · c0e25ef0a62f4a818154c625280573a7 · 19 Oktober 2025
Häufig gestellte Fragen
- Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
- Die Vergabestelle ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (Deutschland).
- Wie kann ich mich an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland beteiligen?
- Angebote werden über das offizielle Vergabeportal von Deutschland eingereicht. El Vínculo hilft Ihnen, Ausschreibungen zu finden und ihre Unterlagen zu analysieren; die Angebotsabgabe erfolgt immer bei der offiziellen Quelle.
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