Interimsvergabe Wache Rendsburg
- Veröffentlicht
- 7 Juli 2026
- Erfüllungsort
- Rendsburg, DEF0B
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren
- Lose
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- 7538f3662d8645ccb53bbcf31d567ffb
- Referenz
- 85ff6c00-2606-4df6-9b9c-d2b2db8ed9c2
- Offizielle Quelle
- Offizielle Quelle
CPV-Codes
- 79710000Servicios de seguridad
Beschreibung
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt in der Pastor-Bielfeldt-Straße 1-10, 24768 Rendsburg, eine Landesunterkunft (LUK) mit einer aktuellen Belegung mit maximal 500 Bewohnenden. Dieser Wert kann bei Bedarf auch steigen, so dass die Wachstärke entsprechend flexibel anpassbar sein muss. Weitere Standorte in Schleswig-Holstein sind vorhanden, jedoch nicht Angebotsbestandteil. Das LaZuF ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner vor Ort mit Mitarbeitenden vertreten. Die Bewohnenden werden von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut. Ihre Verpflegung wird über einen Caterer sichergestellt. Der Wachdienst ist 24/7 vor Ort. Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (entspricht einer allgemeinmedizinischen Hausarztpraxis). Eine Polizeistation auf dem Gelände ist montags bis freitags tagsüber besetzt.
Zuschlagskriterien
- Preis — Ausgefülltes Preisblatt. Ausgefüllte Kalkulation des Stundenlohnes.
Zuschläge
| Zuschlag an | Betrag | Datum |
|---|---|---|
| Bassal Sicherheitsdienst GmbH | 1 € | — |
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · 7538f3662d8645ccb53bbcf31d567ffb · 7 Juli 2026
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Häufig gestellte Fragen
- Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
- Die Vergabestelle ist Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (Deutschland).
- Wie kann ich mich an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland beteiligen?
- Angebote werden über das offizielle Vergabeportal von Deutschland eingereicht. El Vínculo hilft Ihnen, Ausschreibungen zu finden und ihre Unterlagen zu analysieren; die Angebotsabgabe erfolgt immer bei der offiziellen Quelle.
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