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Hinweisgeberschutzgesetz - Betrauung interner Meldestelle Dritter

Auftraggeber: Kraftfahrt-Bundesamt

Veröffentlicht
27 Oktober 2025
Angebotsfrist
27 November 2025, 13:00
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Unterlagen
1
Bekanntmachungsnummer
2ee510fb-2050-4ddb-87fb-ac44948d6cb8-1
Referenz
e419e1a8-2cdc-4559-a08d-cba7f8a90117
Offizielle Quelle
Offizielle Quelle

CPV-Codes

Beschreibung

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Beschäftigungsgeber ist gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet dafür zu sorgen, dass eine interne Meldestelle eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte des KBA wenden können. Nach § 14 Absatz Satz 1 HinSchG kann eine interne Meldestelle eingerichtet werden, indem ein Dritter (folgend Anbieter) mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut wird. Das KBA wird einen Dritten mit der Betrauung der internen Meldestelle beauftragen. Es sind vom Anbieter in diesem Zusammenhang nachfolgende Leistungen zu erbringen.

Zuschlagskriterien

Amtliche Veröffentlichungen

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Häufig gestellte Fragen

Bis wann kann ein Angebot für diese Ausschreibung eingereicht werden?
Die Angebotsfrist endet am 27 November 2025, 13:00. Prüfen Sie die offizielle Quelle, da Termine geändert werden können.
Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
Die Vergabestelle ist Kraftfahrt-Bundesamt (Deutschland).
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