Forschungsvorhaben zur Evaluierung des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
- Veröffentlicht
- 26 März 2026
- Geschätzter Auftragswert
- 151.300 €
- Erfüllungsort
- Berlin, DE300
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren
- Lose
- 1
- Unterlagen
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- 30c8b59828da49cf8a40f0b4c365a859
- Referenz
- c10f06dd-546c-4ecd-a1c3-da5f6660d844
- Offizielle Quelle
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CPV-Codes
- 73000000Servicios de investigación y desarrollo y servicios de consultoría conexos
Beschreibung
Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (BGBl. I 2020, Nr. 28) ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes war die Einführung von Änderungen im Maklerrecht, mit denen durch bundesweit einheitlich verbindliche Regelungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöht und insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher als Käufer von Wohneigentum vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage geschützt werden sollten. Kernbestandteil des Gesetzes war ein Verbot der vollständigen oder überwiegenden Abwälzung von Maklerkosten auf eine Partei des Kaufvertrages, sofern auf der Käuferseite ein Verbraucher oder eine Verbraucherin steht. Dieses Verbot wurde unabhängig davon, ob beide oder nur eine der Parteien des Kaufvertrages auch Vertragsparteien des Maklervertrages sind, eingeführt. Für den Fall eines (Makler-)Vertragsschlusses nur zwischen einer der Parteien des Kaufvertrages und dem Makler/der Maklerin wurde für die (vertragliche) Weitergabe der Maklerkosten eine maximale Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu …
Zuschlagskriterien
- Qualität
- Preis — Zuschlagskriterien sind die Qualität der Forschungskonzeption (Qualität) und der Preis (Brutto-Auftragssumme). Für die Qualität und den Preis können dabei zunächst jeweils maximal 100 Punkte erreicht…
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · 30c8b59828da49cf8a40f0b4c365a859 · 26 März 2026
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Häufig gestellte Fragen
- Wie hoch ist der geschätzte Auftragswert dieser Ausschreibung?
- Der vom Auftraggeber veröffentlichte geschätzte Auftragswert beträgt 151.300 €.
- Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
- Die Vergabestelle ist Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (Deutschland).
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