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Forschungsvorhaben zur Evaluierung des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Veröffentlicht
26 März 2026
Geschätzter Auftragswert
151.300 €
Erfüllungsort
Berlin, DE300
Verfahren
Verhandlungsverfahren
Lose
1
Unterlagen
1
Bekanntmachungsnummer
30c8b59828da49cf8a40f0b4c365a859
Referenz
c10f06dd-546c-4ecd-a1c3-da5f6660d844
Offizielle Quelle
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CPV-Codes

Beschreibung

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (BGBl. I 2020, Nr. 28) ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes war die Einführung von Änderungen im Maklerrecht, mit denen durch bundesweit einheitlich verbindliche Regelungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöht und insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher als Käufer von Wohneigentum vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage geschützt werden sollten. Kernbestandteil des Gesetzes war ein Verbot der vollständigen oder überwiegenden Abwälzung von Maklerkosten auf eine Partei des Kaufvertrages, sofern auf der Käuferseite ein Verbraucher oder eine Verbraucherin steht. Dieses Verbot wurde unabhängig davon, ob beide oder nur eine der Parteien des Kaufvertrages auch Vertragsparteien des Maklervertrages sind, eingeführt. Für den Fall eines (Makler-)Vertragsschlusses nur zwischen einer der Parteien des Kaufvertrages und dem Makler/der Maklerin wurde für die (vertragliche) Weitergabe der Maklerkosten eine maximale Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu …

Zuschlagskriterien

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der geschätzte Auftragswert dieser Ausschreibung?
Der vom Auftraggeber veröffentlichte geschätzte Auftragswert beträgt 151.300 €.
Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
Die Vergabestelle ist Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (Deutschland).
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