Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zur Zulässigkeit der Befahrung von Straßen im Unstrut-Hainich-Kreis mit Abfallsammelfahrzeugen
Auftraggeber: Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
- Veröffentlicht
- 14 April 2026
- Angebotsfrist
- 12 Mai 2026, 10:00
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Unterlagen
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- 8e28b13f-5c35-43ac-9bf0-6451b7fda36f-1
- Referenz
- 3f83b7a3-197a-4f6b-91b6-e17fb7b6ae43
- Offizielle Quelle
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Beschreibung
Die Ausschreibung hat die Erstellung umfassender Gefährdungsbeurteilungen für das Fahren, insbesondere das Rückwärtsfahren, von Abfallsammelfahrzeugen in ausgewählten Straßen (Anzahl 261) des Unstrut-Hainich-Kreises unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsschutzrechtlichen und verkehrsrechtlichen Vorschriften zum Gegenstand. Die Prüfungen sollen dabei sowohl hinsichtlich der vom Auftraggeber verwendenten Standard-Abfallsammelfahrzeuge ( Länge: 10,65 m; Breite: 2,55 m; Höhe: 3,65 m; Zulässiges Gesamtgewicht: 26.000 kg) als auch hinsichtlich möglicher Alternativfahrzeuge (sogenannte "Klein-Müllwagen“ mit folgenden Maßen und folgendem zulässigen Gesamtgewicht: Länge: 5,80 m; Breite: 2,02 m; Höhe: 2,90 m; Zulässiges Gesamtgewicht: 7.500 kg) erfolgen.
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · 8e28b13f-5c35-43ac-9bf0-6451b7fda36f-1 · 14 April 2026
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Häufig gestellte Fragen
- Bis wann kann ein Angebot für diese Ausschreibung eingereicht werden?
- Die Angebotsfrist endet am 12 Mai 2026, 10:00. Prüfen Sie die offizielle Quelle, da Termine geändert werden können.
- Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
- Die Vergabestelle ist Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis (Deutschland).
- Wie kann ich mich an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland beteiligen?
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