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Aufhöhung eines Lärmschutzwalls in Bücken

Auftraggeber: Flecken Bücken c/o Landkreis Nienburg/Weser - Zentrale Vergabestelle

Veröffentlicht
29 Mai 2025
Angebotsfrist
11 Juni 2025, 13:30
Erfüllungsort
27333 Bücken, DE9
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Unterlagen
1
Bekanntmachungsnummer
23918900-1
Offizielle Quelle
Offizielle Quelle

CPV-Codes

Beschreibung

Die Gemeinde Bücken beabsichtigt das Baugebiet Hodenbergstraße besser vor dem Lärm der Landesstraße 351 zu schützen und den vorhandenen Lärmschutzwall wieder auf die Ursprungshöhe zu bringen. Hierfür wird auf dem vorhandenen Erdwall mit einer Höhe von ca. 1,50 ? 1,80 m über der Fahrbahnachse eine Lärmschutzwand mit Stahlpfosten und Fertigelementen aufgebaut. Die Mindesthöhe der zu errichtenden Wand ist 3,90 m über Fahrbahnachse der Landesstraße. Der vorhandene Wall ist begrünt. Der Kronenbereich wurde durch die Gemeinde in der vegetationsarmen Zeit gerodet. Das vorhandene Grün auf den Wallböschungen soll erhalten bleiben. Daher ist die Zufahrt zu der etwa 1,80 m breiten Wallkrone nur über die Wallenden möglich. Mit zugelassenen Straßenfahrzeugen ist die Baustelle über die L 351 gut zu erreichen. Der vorhandene bituminöse Radweg ist vor Schäden durch das Überfahren, in Abstimmung mit der Straßenmeisterei Lemke, zu schützen. Hauptmengen: ca. 43 St Betonfundament herstellen ca. 43 Stahlpfosten 80/80 bzw 120/120 mm aufbauen ca. 88 St Lärmschutzelemente ca. 8 m Winkelstützen ATV DIN 18320 - Landschaftsbauarbeiten Aufhöhung eines Lärmschutzwalls in Bücken

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Häufig gestellte Fragen

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Die Angebotsfrist endet am 11 Juni 2025, 13:30. Prüfen Sie die offizielle Quelle, da Termine geändert werden können.
Wer ist der Auftraggeber dieser Ausschreibung?
Die Vergabestelle ist Flecken Bücken c/o Landkreis Nienburg/Weser - Zentrale Vergabestelle (Deutschland).
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