Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Pipamperon, ATC N05AD05 für die Zeit 01.03.2023 - 28.02.2025
Auftraggeber: DAK-Gesundheit
- Veröffentlicht
- 4 April 2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- 37ce795633ad4d8d89241b3bc100db98
- Referenz
- 9b129fe2-9f5d-48e6-a853-e43b15a8f675
- Offizielle Quelle
- Offizielle Quelle
CPV-Codes
- 33600000Productos farmacéuticos
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Pipamperon, ATC N05AD05, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2023 in Kraft und endet am 28.02.2025 (zzgl. der am 08.01.2025 erfolgten Verlängerung bis zum 31.03.2025). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Zuschläge
| Zuschlag an | Betrag | Datum |
|---|---|---|
| BG Hexal 1A Pharma GbR | — | — |
| neuraxpharm Arzneimittel GmbH | — | — |
| 1 A Pharma GmbH | — | — |
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · 37ce795633ad4d8d89241b3bc100db98 · 4 April 2025
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