Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Abirateron, ATC L02BX03 für die Zeit 15.09.2022 - 31.08.2024
Auftraggeber: DAK-Gesundheit
- Veröffentlicht
- 19 Januar 2024
- Erfüllungsort
- DE600
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Bekanntmachungsnummer
- 6709cf0c58be4595a72c6c449f3094dc
- Referenz
- 27e94bf8-d6bd-4dde-b2e6-3c03c6f867ec
- Offizielle Quelle
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CPV-Codes
- 33600000Productos farmacéuticos
Beschreibung
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Abirateron, ATC L02BX03, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 15.09.2022 in Kraft und endet am 31.08.2024. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Amtliche Veröffentlichungen
- OEV · 6709cf0c58be4595a72c6c449f3094dc · 19 Januar 2024
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Häufig gestellte Fragen
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