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Vergeben Deutschland DienstleistungenRahmenvereinbarung

10-FB1-24-245; Verscannung von Akten der Kreisverwaltung Pinneberg

Auftraggeber: Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle

Veröffentlicht
10 April 2025
Erfüllungsort
DEF09
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Bekanntmachungsnummer
7988b113307a406ab0cd9b17765bdbbf
Referenz
9b3b8fa8-0e8c-4786-82b1-be6e3d4754b7
Offizielle Quelle
Offizielle Quelle

CPV-Codes

Beschreibung

Die Kreisverwaltung Pinneberg muss, da Sie sich für eine elektronische Aktenführung entschieden hat, nach § 52 d Abs. 3 LVwG, Akten gemäß dem Stand der Technik elektronisch führen (E-Akte). An Stelle von Papierdokumenten ist deren Digitalisat in der elektronischen Akte aufzubewahren. Bei der Übertragung in elektronische Dokumente ist nach dem Stand der Technik sicherzustellen, dass die elektronischen Dokumente mit den Papierdokumenten bildlich und inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden (TR RESISCAN). Für die komplette E2E Digitalisierung von Verwaltungsprozessen müssen jegliche Bestandsakten digitalisiert werden. Dies soll ein externer Dienstleister umsetzen. Dafür werden die Akten vom Dienstleister abgeholt und TR RESISCAN gemäß digitalisiert werden.

Zuschlagskriterien

Amtliche Veröffentlichungen

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Häufig gestellte Fragen

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Die Vergabestelle ist Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle (Deutschland).
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